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Beschäftigungsfähigkeit im Mittelpunkt |
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| Der Schlüssel für eine längere Erwerbstätigkeit
ist der Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit. Sie ermöglicht dem
Einzelnen, dauerhaft aktiv am wirtschaftlichen und sozialen Leben
teilnehmen zu können. Beschäftigungsfähigkeit beinhaltet mehr als
(berufs-) fachliches Wissen und Können. Sie umfasst ein ganzes
Bündel von Eigenschaften, Fähigkeiten und Einstellungen, allen
voran Gesundheit, Kompetenz und Lernbereitschaft.
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Aufgabe auch für Politik und Sozialpartner
Die Förderung der Beschäftigungsfähigkeit älter
werdender Erwerbstätiger ist ein Schwerpunkt der
Arbeitspolitik des Landes Nordrhein-Westfalen. Dabei wird
die Landesregierung von den Sozialpartnern unterstützt.
Ziele, gemeinsame
Handlungsoptionen und vereinbarte Maßnahmen sind
dargestellt in der gemeinsamen Erklärung von
Sozialpartnern und Landesregierung zum demografischen
Wandel in der Arbeitswelt:
„Hohe Wettbewerbs-, Innovations- und
Beschäftigungsfähigkeit mit älter werdenden Belegschaften“
Zur Seite der Landesregierung |
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| Gemeinsame
Verantwortung |
| Für den Erhalt der
Beschäftigungsfähigkeit sind die Unternehmen und Mitarbeiter
gemeinsam verantwortlich. Die Unternehmen müssen die
Rahmenbedingungen und Arbeitsplatzanforderungen entsprechend
gestalten und die Beschäftigten etwa durch Personalentwicklung und
Weiterbildungsangebote „fördern und fordern“. Die Beschäftigten
ihrerseits müssen daran aktiv und selbständig mitwirken, etwa
durch eigenes Gesundheitsverhalten oder durch Weiterbildung auch
in der Freizeit. |
| Gewinn für
Unternehmen und Beschäftigte |
| Der Erhalt der
Beschäftigungsfähigkeit älter werdender Erwerbstätiger bringt
Unternehmen und Mitarbeitern Gewinn gleichermaßen.
Beschäftigungsfähigkeit stärkt die Kompetenz,
Innovationsbereitschaft und Flexibilität der Unternehmen und der
Individuen. Für die Unternehmen bedeutet das größere
Wettbewerbsfähigkeit, für die Beschäftigten bessere berufliche
Perspektiven im Unternehmen oder auf dem Arbeitsmarkt.
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